| Herzlich willkommen!
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).
Dies fordert § 5 des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes.
Es ist sehr schwierig diesen Auftrag zu erfüllen.
Gleichwohl - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel bemühen sich, den gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung und der sicheren Unterbringung von Strafgefangenen zu erfüllen.
Wir wollen Ihnen einen Einblick/Überblick vermitteln, wie dass "Leben in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel" aussieht.
Interessierten Bürgern geben wir nach Voranmeldung die Gelegenheit zur Information "Vor Ort".
Auch besteht die Möglichkeit, die Gedenkstätte und die Dauerausstellung "Justiz und Strafvollzug im Nationalsozialismus", die sich in der JVA befinden, zu besuchen.
Mit dieser Internetseite und dem Informationsangebot wollen wir unsere Arbeit transparent machen und Ihnen Gelegenheit geben, sich sachgerecht über den Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel zu informieren.
Dieter Münzebrock Ltd. Regierungsdirektor
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